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Rechtsgebiete

Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten sind für die Beteiligten oftmals emotional sehr belastend.
Gerade im Fall einer beabsichtigten oder kürzlich erfolgten Trennung vom Ehegatten oder Lebenspartner sind eine Vielzahl juristischer Fragestellungen zu klären, wie beispielsweise:

  • wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben ?

  • wie wird der gemeinsame Haushalt aufgeteilt ?

  • wie gestaltet sich zukünftig die Betreuung der Kinder ?

  • wer muss wem zukünftig Unterhalt bezahlen ?

  • wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt ?

  • welche sonstigen Ansprüche habe ich gegen meinen Ehegatten ?

  • wann kann Scheidungsantrag eingereicht werden ?

  • welche Kosten kommen im Rahmen der Scheidung auf mich hierzu ?


In sämtlichen Bereichen des Familienrechts werde ich Sie qualifiziert beraten und Ihre Ansprüche zielstrebig durchsetzen.

Erbrecht

Generell ist zu empfehlen bereits zu Lebzeiten den Nachlass detailliert zu regeln, um spätere Rechtsstreitigkeiten bei den Erben zu vermeiden.
Aus diesem Grund sollte das Testament möglichst exakt und detailliert formuliert werden, um Rechtsunsicherheiten bei den Erben zu verhindern. Auch bei Vermögenszuwendungen zu Lebzeiten in Anbetracht eines späteren Erbrechts empfiehlt sich eine kompetente anwaltschaftliche Unterstützung.
Auch wenn der Erbfall noch in weiter Ferne liegen mag, so ist es doch beruhigend zu wissen, dass alles geregelt ist.
Ebenso vertrete ich Sie als Erben hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufgrund eines Erbfalls. Oftmals muss erst durch Auslegung des Testaments der Wille des Erblassers ermittelt werden, was nicht selten zu Rechtstreitigkeiten führt.

Mietrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellt das Mietrecht dar.
Gerne berate und vertrete ich Sie als Vermieter in der Durchsetzung von berechtigten Kündigungen des Mietverhältnisses.
Sofern Ihre Mieter trotz wirksamer Kündigung die Wohnung nicht fristgemäß herausgeben, werde ich schnell und konsequent Ihren Räumungsanspruch gerichtlich durchsetzen.
Auch unterstütze ich Sie als Mieter, beispielsweise wenn das Mietobjekt nicht im vertraglich vereinbarten Zustand oder mängelbehaftet zur Verfügung gestellt wird.

Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Ihnen wurde gekündigt und Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung?
Gerne prüfe ich den Sachverhalt und setze Ihre Rechte gegebenenfalls durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch.
Ebenso nehme ich Ihre Interessen als Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahr.

Allgemeines Zivilrecht

Im Übrigen bin ich in sämtlichen sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten für Sie tätig.
 
Hierzu gehören insbesondere :
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  • allgemeines Vertragsrecht

  • Schadensrecht

  • Forderungsbeitreibung

  • Forderungsabwehr

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